AfD-Mail-Hack · Schwerin · Landtagswahl MV 2026 · Fassung 26.10.2026g
Am 6. August 2026 gab die Stadt Schwerin der AfD 5.385 Namen, Anschriften und Jahrgänge. Beim AfD-Mail-Hack im Oktober fiel der Mailbestand samt dieser Liste an. Seit dem 22. Oktober liegt sie offen im Netz — unter anderem auf goebbelmail.com, ohne Anmeldung, und auf anderen Plattformen. Mit keiner davon haben wir etwas zu tun. Gib deinen Namen ein und sieh nach, ob du dabei bist.
Ein journalistisches Angebot von www.schwerin.news für unsere Leserinnen und Leser.
Nachname reicht. Vorname und Straße machen es genauer. Nichts wird gesendet, nichts gespeichert.
Wer wissen will, ob er auf der Liste steht, müsste sich die Datei sonst selbst besorgen. Dafür braucht man einen Rechner mit genug Platz, ein Programm für Torrent-Dateien und die Geduld, 281 Gigabyte zu entpacken. Wer das nicht kann oder nicht will, bleibt im Unklaren — und das sind die meisten.
Wer sich Dateien aus unbekannter Quelle herunterlädt, holt sich außerdem ein Risiko ins Haus, das mit der Frage nichts zu tun hat.
Und wer die ganze Liste herunterlädt, hält Adressen von 5.385 Menschen in der Hand, die er dafür nicht braucht. Das muss niemand tun, um eine Antwort auf eine Frage zu bekommen, die ihn selbst betrifft.
Unsere Abfrage schickt deshalb keinen Namen, sondern nur eine Prüfsumme, und bekommt keine Adresse zurück, sondern ein Ja oder Nein. Sie speichert nichts, gibt nichts weiter und zeigt niemandem, wer sonst gesucht hat. Wer betroffen ist, erfährt es hier ohne Datei, ohne Programm und ohne Risiko — und findet im nächsten Schritt die Texte, mit denen er sich wehren kann.
Alles hier ist kostenlos außer einem Gerichtsverfahren. Du brauchst keinen Anwalt. Klick auf einen Weg, dann siehst du, wohin er geht und was du schreiben kannst.
Das kann nur die betroffene Person selbst. Diese Rechte stehen dir zu, weil deine Daten weitergegeben wurden. Für jemand anderen kannst du sie nicht geltend machen — und du kannst sie nur nutzen, wenn du weißt, dass du auf der Liste stehst. Bist du unsicher, frag zuerst die Stadt nach Auskunft (Weg 2). Sie muss dir sagen, ob und was sie über dich weitergegeben hat.
Wohin: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Schloss Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin. Am einfachsten per E-Mail an info@datenschutz-mv.de oder über das Formular auf datenschutz-mv.de. Persönlich abgeben geht auch: Werderstraße 74a, 19055 Schwerin.
Das ist der wichtigste Weg. Die Behörde prüft, ob die Stadt richtig gehandhabt hat und ob die AfD löschen musste.
Worum es geht: Du beschwerst dich bei der Aufsicht darüber, dass die Stadt deine Daten schlecht geschützt und die AfD sie nicht gelöscht hat.
Betreff: Beschwerde über die Weitergabe meiner Meldedaten an die AfD
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beschwere mich über die Weitergabe meiner Meldedaten durch die Landeshauptstadt Schwerin an die AfD Mecklenburg-Vorpommern. Was passiert ist: Am 6. August 2026 übermittelte die Stadt dem Landesverband der AfD eine Liste mit 5.385 Personen — Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, Jahrgang. Die Datei ging um 08:38 Uhr als E-Mail-Anhang, das Passwort um 08:40 Uhr in einer zweiten E-Mail an dieselbe Adresse. Der Schutz war damit wirkungslos. Seit dem 22. Oktober 2026 sind diese Daten öffentlich abrufbar. Warum ich betroffen bin: Ich bin am [Geburtsdatum] geboren, wohne in [Straße und Hausnummer, PLZ] Schwerin und war am 30. Juli 2026 dort gemeldet. Damit gehöre ich zu dem Personenkreis, über den die Stadt Auskunft erteilt hat. Ich bitte um Prüfung, ob die Übermittlung mit Art. 32 DSGVO vereinbar war, und darum, ob die AfD ihre Löschpflicht nach § 50 Abs. 1 Satz 3 BMG verletzt hat. Bitte teilen Sie mir das Ergebnis mit. Mit freundlichen Grüßen [Name]
Keine Anhänge, kein Ausweis. Wenn du unter 18 bist, schreiben beide Eltern mit — Name darunter genügt.
Wohin: Landeshauptstadt Schwerin, Die Datenschutzbeauftragte, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin. Per E-Mail an datenschutz@schwerin.de oder in den Briefkasten am Stadthaus.
Worum es geht: Du willst wissen, was die Stadt über dich gespeichert und weitergegeben hat — und dass sie es löschen lässt.
Betreff: Auskunft und Löschung meiner Meldedaten, Gruppenauskunft Erstwähler 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, am 6. August 2026 haben Sie dem Landesverband der AfD Mecklenburg-Vorpommern eine Liste mit 5.385 Personen übermittelt: Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, Jahrgang. Die Datei ging als E-Mail-Anhang, das Passwort zwei Minuten später in einer zweiten E-Mail an dieselbe Adresse. Seit dem 22. Oktober 2026 sind diese Daten öffentlich abrufbar. Warum ich betroffen bin: Ich bin am [Geburtsdatum] geboren, wohne in [Straße und Hausnummer, PLZ] Schwerin und war am 30. Juli 2026 dort gemeldet. Ich bin in dieser Liste aufgeführt. Ich bitte um Auskunft: Welche Daten über mich haben Sie gespeichert, an wen wurden sie weitergegeben und wann? Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie den Vorfall gemeldet und die Löschung bei der AfD eingefordert haben. Bitte fordern Sie bei der AfD die Löschung meiner Daten ein und bestätigen Sie mir das. Ich widerspreche der Weitergabe meiner Meldedaten zu Wahlwerbezwecken und bitte um Eintragung einer Übermittlungssperre. Mit freundlichen Grüßen [Name]
Für den Geld-Absatz brauchst du eine IBAN; wenn du keine angeben willst, lass den Satz mit dem Konto weg. Antworten muss die Stadt innerhalb eines Monats. Tipp: Schick die Mail an dich selbst in Kopie — dann hast du Datum und Inhalt.
Wohin: AfD Mecklenburg-Vorpommern, Die Datenschutzbeauftragte, Woldegker Straße 27, 17033 Neubrandenburg. Per E-Mail an info@afd-mv.de.
Worum es geht: Du forderst die AfD auf, deine Daten zu löschen — die Frist dafür ist am 20. Oktober abgelaufen.
Betreff: Löschung meiner Daten aus der Erstwähler-Liste vom 6. August 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, am 6. August 2026 hat die Landeshauptstadt Schwerin Ihnen eine Liste mit 5.385 Personen übermittelt: Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, Jahrgang. Ich bin in dieser Liste aufgeführt. Warum ich betroffen bin: Ich bin am [Geburtsdatum] geboren, wohne in [Straße und Hausnummer, PLZ] Schwerin und war am 30. Juli 2026 dort gemeldet. Seit dem 22. Oktober 2026 sind diese Daten öffentlich abrufbar. Die Löschfrist nach § 50 Abs. 1 Satz 3 BMG ist am 20. Oktober 2026 abgelaufen. Ich fordere Sie auf, meine Daten zu löschen und mir die Löschung zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen [Name]
Für den Geld-Absatz brauchst du eine IBAN; wenn du keine angeben willst, lass den Satz mit dem Konto weg. Auch hier gilt: einen Monat Zeit für die Antwort. Kopie an dich selbst, dann ist der Versand belegt.
Wohin: an die Stadt (datenschutz@schwerin.de) oder an die AfD (info@afd-mv.de).
Worum es geht: Du verlangst Geld für den Verlust der Kontrolle über deine Daten.
Betreff: Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
Für den Verlust der Kontrolle über deine Daten gibt es einen Anspruch auf Schadensersatz (Art. 82 DSGVO). Der Bundesgerichtshof hat am 18. November 2024 entschieden, dass dieser Kontrollverlust ausreicht (VI ZR 10/24). Zahlen muss niemand freiwillig — du kannst den Anspruch aber stellen und später einklagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 6. August 2026 hat die Landeshauptstadt Schwerin dem Landesverband der AfD Mecklenburg-Vorpommern meine Meldedaten übermittelt. Die Datei ging als E-Mail-Anhang, das Passwort zwei Minuten später in einer zweiten E-Mail an dieselbe Adresse. Seit dem 22. Oktober 2026 sind diese Daten öffentlich abrufbar. Warum ich betroffen bin: Ich bin am [Geburtsdatum] geboren, wohne in [Straße und Hausnummer, PLZ] Schwerin und war am 30. Juli 2026 dort gemeldet. Damit habe ich die Kontrolle über meine Daten verloren. Ich verlange Ersatz nach Art. 82 DSGVO und halte 500 Euro für angemessen. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum, vier Wochen] auf das Konto [IBAN]. Mit freundlichen Grüßen [Name]
Reihenfolge, wenn du unsicher bist: erst 1, dann 2. Die anderen beiden kannst du später schicken. Alles geht per E-Mail — Papier braucht nur, wer will.
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